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Gut überlegt zum Neuwagenkauf

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Einen Neuwagen kaufen ist für viele ein Traum. Der Käufer erhält die gewünschte Ausstattung und freut sich über die ausgesuchte Farbe. TÜV und Abgasuntersuchungen liegen noch in weiter Ferne und eine Panne ist ebenfalls nicht zu befürchten, da der Neuwagen technisch auf der Höhe der Zeit ist. Ein feiner Unterschied liegt zwischen einem fabrikneuen oder unbenutztem Fahrzeug. Ein Neuwagen, welcher noch nie im Strassenverkehr bewegt wurde, ist unbenutzt, egal wie alt er ist.

Fabrikneu bedeutet, dass der Wagen zum Zeitpunktes des Kaufvertrages höchstens zwölf Monate alt ist und dieses Modell ohne Veränderung vom Hersteller noch gebaut wird. Durch die Standzeit dürfen keinerlei Mängel aufgetreten sein. Ein Vorführwagen bietet zwar eine Ersparnis beim Kauf, gilt jedoch nicht als Neuwagen, da er bereits im Strassenverkehr gefahren wurde. Eine weitere Variante bieten Tageszulassungen. Hier wird das Fahrzeug für einen Tag zugelassen. Somit kann der Händler einen satten Preisnachlass gewähren.

Die meisten Rabatte werden bei der Barzahlung eingeräumt. Es besteht die Möglichkeit, bei der Hausbank einen Privatkredit aufzunehmen und so den Traumwagen in bar zu bezahlen. Eine Verpflichtung für einen Preisnachlass existiert nicht, daher sollte immer vor Unterzeichnung eines Vertrages verhandelt werden.

Die meisten Händler bieten eine Finanzierung über eine Fremdbank an. in diesem Falle werden Zinsen und Gebühren auf den eigentlichen Kaufpreis aufgeschlagen, durch die Anzahl der Rückzahlungsmonate geteilt, somit errechnet sich die monatliche Belastung für den Käufer. Der Verhandlungsspielraum in der Preisgestaltung durch den Händler verkleinert sich bei dieser Variante, da er nach Vorgaben der Fremdbank in das Finanzierungsprogramm mit eingebunden wird.

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